Allgemeine Geschäftsbedingungen

(AGB) – Stand: Januar 2026

⚠️ WICHTIG: Mit der Buchung oder Anfrage erkennen Sie diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.

Diese AGB gelten für alle Vertragsverhältnisse mit Marcus Reshöft (DJ Hanseatic).

§ 1 Geltungsbereich & Vertragspartner

1.1 Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Buchungen, Dienstleistungen und vertraglichen Beziehungen zwischen:

Dienstleister (Auftragnehmer)
Marcus Reshöft
(DJ Hanseatic)
Kunde (Auftraggeber)
Der Buchende / Veranstalter

1.2 Geltungsbereich

Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurden.

§ 2 Leistungsumfang

2.1 DJ-Dienstleistung

Der Auftraggeber beauftragt den Auftragnehmer mit der musikalischen Gestaltung und Moderation einer Veranstaltung als professioneller Event-DJ. Der Leistungsumfang umfasst:

  1. Professionelle Musikauswahl und Mischung (DJing)
  2. Moderation und Ansagen nach Absprache mit dem Auftraggeber
  3. Mitbringung von professioneller DJ-Technik (Controller, Laptop, Software)
  4. Lichttechnik (soweit im jeweiligen Paket enthalten)
  5. An- und Abreise zum Veranstaltungsort
  6. Auf- und Abbau der technischen Ausstattung
  7. Vorgespräch zur Eventplanung (telefonisch oder digital)

2.2 Nicht im Leistungsumfang enthalten

§ 3 Buchung & Vertragsschluss

3.1 Zustandekommen des Vertrags

Der Vertrag kommt zustande durch:

  1. Anfrage des Kunden (per E-Mail, WhatsApp, Kontaktformular oder telefonisch)
  2. Angebot des Auftragnehmers mit Preis und Leistungsbeschreibung
  3. Schriftliche oder mündliche Bestätigung durch den Kunden
  4. Oder: Direkte mündliche/elektronische Vereinbarung beider Parteien

KEIN WIDERRUFSRECHT:

Gemäß § 312 BGB besteht bei diesem Vertrag kein Widerrufsrecht, da es sich um einen Dienstleistungsvertrag handelt, der zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht wird und deren vollständige Erbringung innerhalb von 30 Tagen erfolgt (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB). Die Dienstleistung beginnt bereits mit der Buchungsbestätigung und der damit verbundenen Terminreservierung.

3.2 Verbindlichkeit der Buchung

Mit der Buchung bzw. Bestätigung des Auftrags erklärt sich der Kunde mit diesen AGB einverstanden. Die Buchung ist bindend und verpflichtet beide Parteien zur Erfüllung des Vertrags.

§ 4 ZAHLUNGSBEDINGUNGEN ⭐

WICHTIG: VOLLE ZAHLUNG VOR EVENTSTART

Es gibt KEINE Teilzahlungen. Es gibt KEINE Ratenzahlung.

4.1 Zahlungsart & Fälligkeit

Grundsatz: Der Kunde bucht → bezahlt → das Event findet statt.

  1. Gesamtbetrag: Der vereinbarte Preis ist eine Pauschale für die gesamte DJ-Dienstleistung.
  2. Fälligkeit: Der vollständige Rechnungsbetrag ist vor Beginn der Veranstaltung fällig.
  3. Zahlungsziel: Zahlungseingang muss spätestens 7 Tage vor Eventtermin beim Auftragnehmer eingegangen sein, sofern nicht anders schriftlich vereinbart.
  4. Kurzfristige Buchungen (< 14 Tage): Bei Buchungen, die weniger als 14 Tage vor dem Event erfolgen, ist der Betrag (Vorkasse).

4.2 Zahlungsarten

4.3 KEINE TEILZAHLUNG – KEINE RATEN

Es bestehen folgende klare Regeln:

✗ Keine Teilzahlungen möglich

✗ Keine Ratenzahlung möglich

✗ Keine Anzahlung + Restzahlung

✓ Volle Summe vor Eventstart fällig

✓ Einfach. Klar. Fair.

4.4 Zahlungsverzug

Bei Zahlungsverzug behält sich der Auftragnehmer vor, die Dienstleistung nicht zu erbringen oder vom Vertrag zurückzutreten. Im Verzugsfall können Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB – derzeit 5% über dem Basiszinssatz) geltend gemacht werden.

§ 5 STORNO & RÜCKTRITT ⭐

STORNO NICHT MÖGLICH NACH BUCHUNG

Mit der Buchung binden Sie den Termin verbindlich.

5.1 Grundsatz: Kein kostenloses Storno

Wichtiger Hinweis gemäß § 650 BGB: Nach erfolgter Buchung und verbindlicher Terminvereinbarung ist ein Rücktritt des Kunden nicht ohne Weiteres möglich. Da es sich um eine personenbezogene Dienstleistung handelt, die nicht auf Dritte übertragen werden kann, gilt Folgendes:

Stornoregelung:

Storno bis 90 Tage vor Event: 25% des vereinbarten Preises sind fällig (Aufwand für Planung & reservierten Termin)

Storno bis 60 Tage vor Event: 50% des vereinbarten Preises sind fällig

Storno bis 30 Tage vor Event: 75% des vereinbarten Preises sind fällig

Storno unter 30 Tage vor Event: 100% des vereinbarten Preises sind fällig

Am Tag des Events oder No-Show: 100% des vereinbarten Preises sind fällig

5.2 Begründung

Diese Regelung ist notwendig, da der DJ diesen Termin exklusiv für Sie reserviert und dadurch andere Buchungsaufträge ablehnen muss. Eine kurzfristige Absage führt zu wirtschaftlichen Nachteilen, die oft nicht mehr kompensiert werden können.

5.3 Verschiebung des Termins

Eine einmalige kostenlose Terminverschiebung ist möglich, sofern:

Bei weiteren Verschiebungen gelten die Stornobedingungen aus § 5.1.

§ 6 BEGLEISTUNG FÜR DEN DJ ⭐

VERPFLEGUNG BEI LANGEN EINSÄTZEN

Bei Einsatzzeiten ab 15 Stunden stellt der Auftraggeber sicher, dass...

6.1 Getränkeversorgung

Bei Veranstaltungen mit einer geplanten Einsatzdauer von 15 Stunden oder mehr stellt der Auftraggeber folgende Verpflegung für den DJ zur Verfügung:

6.2 Hintergrund dieser Regelung

Ein professioneller DJ-Auftritt über 15 Stunden erfordert höchste Konzentration und körperliche Fitness. Um die Qualität der Dienstleistung在整个 Zeitraum aufrechtzuerhalten und die Gesundheit des DJs zu gewährleisten, ist eine angemessene Verpflegung unerlässlich.

Dies dient letztlich auch dem Interesse des Auftraggebers, da nur ein gut versorgter DJ über lange Zeiträume hinweg Spitzenleistungen erbringen kann.

6.3 Besondere Vereinbarungen

Bei Events mit besonders langen Einsatzzeiten (> 20 Stunden) kann zusätzlich eine warme Mahlzeit vereinbart werden. Dies ist im Einzelfall zu besprechen und sollte bei der Buchung kommuniziert werden.

§ 7 Pflichten des Auftraggebers

7.1 Technische Voraussetzungen

Der Auftraggeber stellt sicher, dass am Veranstaltungsort folgende Voraussetzungen gegeben sind:

7.2 Genehmigungen

Der Auftraggeber ist verantwortlich für alle erforderlichen Genehmigungen, insbesondere:

7.3 Zusammenarbeit

Der Auftraggeber verpflichtet sich, mit dem Auftragnehmer kooperativ zusammenzuarbeiten und alle Informationen bereitzustellen, die für eine erfolgreiche Durchführung der Veranstaltung erforderlich sind.

§ 8 Haftung

8.1 Haftung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), und zwar begrenzt auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

8.2 Haftungsausschlüsse

Der Auftragnehmer haftet nicht für:

8.3 Versicherung

Der Auftragnehmer verfügt über eine angemessene Berufshaftpflichtversicherung. Details können auf Anfrage vorgelegt werden.

§ 9 Höhere Gewalt & Unmöglichkeit

9.1 Ereignisse höherer Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Epidemien/Pandemien, Krieg, Terroranschläge, behördliche Anordnungen) befreien beide Parteien für die Dauer der Störung von ihren Leistungspflichten.

9.2 Konsequenzen

Tritt höhere Gewalt ein, wird der Auftragnehmer versuchen, einen Ersatztermin anzubieten. Ist dies nicht möglich, erhält der Auftraggeber bereits geleistete Zahlungen (abzüglich angefallener Kosten) zurück. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 10 Urheberrechte & Bildmaterial

Der Auftragnehmer darf Aufnahmen von der Veranstaltung (Fotos, Videos) für eigene Werbezwecke nutzen, sofern dies nicht ausdrücklich ausgeschlossen wurde. Persönlichkeitsrechte der Gäste werden dabei gewahrt.

§ 11 Schlussbestimmungen

11.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Hamburg, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

11.3 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

11.4 Schriftform

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für den Verzicht auf das Formerfordernis.

11.5 Vollständigkeit

Dieses AGB-Dokument enthält alle Vereinbarungen zwischen den Vertragsparteien zum Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN PUNKTE:

✓ Volle Zahlung vor Eventstart (keine Teilzahlungen)

✓ Storno nur gegen Entschädigung möglich

✓ Bei 15h+ Einsatz: Getränke & Snacks für DJ stellen

✓ Kein Widerrufsrecht (gemäß § 312g BGB)

✓ Deutsches Recht gilt