Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen für Leistungen von DJ Hanseatic – Musik-, Ton-, Licht- und Eventdienstleistungen für Firmen- und Privatkunden.
§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen DJ Hanseatic, Inhaber Marcus Reshöft, Ahrensböcker Straße 98, 23617 Stockelsdorf (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem Auftraggeber über Dienstleistungen in den Bereichen DJ, Tontechnik, Lichttechnik, Moderation, Eventbetreuung sowie damit zusammenhängende Eventleistungen – insbesondere Eventcatering (u. a. BBQ, Waffeln, Crêpes, Softeis, Snacks), Vermietung und Aufbau von Party- und Pagodenzelten, Betrieb einer mobilen Bar, Bereitstellung von Attraktionen wie Hüpfburgen und Bull Riding sowie Auftritte mit Charakteren und Maskottchen. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn sie schriftlich bestätigt wurden.
§ 2 Vertragsschluss
Anfragen, Angebote und Zusagen können schriftlich, per E-Mail, telefonisch oder über Messaging-Dienste erfolgen. Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung nach beidseitiger Zustimmung zum Angebot. Das Angebot ist freibleibend hinsichtlich Verfügbarkeit des Termins, bis der Auftrag bestätigt ist.
§ 3 Leistungen
Der Umfang der Leistung (z. B. Musikprogramm, Beschallung, Licht, Mikrofone, Moderation, Catering-Stationen, Zelt inklusive Optionen, Bar, Attraktionen, Charaktere) ergibt sich ausschließlich aus dem bestätigten Angebot. Zusätzliche Wünsche vor Ort, die nicht vereinbart wurden, können nur erfüllt werden, wenn dies unter den gegebenen Umständen möglich ist; ein Anspruch besteht nicht.
Der Auftraggeber stellt rechtzeitig und kostenlos bereit: zugänglichen Auf-/Abbau- und Stellplatz, ordnungsgemäße Stromversorgung (Standard-Steckdose 230 V mit ausreichender Absicherung), Zugang zur Veranstaltungsfläche zu den vereinbarten Aufbauzeiten, eine für Zeltaufbauten geeignete, ebene Fläche (sofern Zelte gebucht sind) sowie – soweit zugesagt – Verpflegung des betreuenden Personals.
§ 4 Mitwirkung und Rahmenbedingungen
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass die Veranstaltung rechtlich zulässig ist (u. a. Lärmschutz, Sperrzeiten, Genehmigungen, GEMA-Anmeldung für öffentliche Wiedergabe von Musik – soweit nicht anders vereinbart). Ein bewusstes Vortäuschen falscher Umstände berechtigt den Auftragnehmer zum Rücktritt.
§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen
Es gilt die im Angebot genannte Vergütung inklusive der ausgewiesenen Positionen. Zahlungen erfolgen nach den im Angebot genannten Fristen und Zahlungszielen. VOR VERÖFFENTLICHUNG FESTLEGEN: konkrete Zahlungsmodalitäten (z. B. Vorauszahlung, Anzahlung, Restbetrag nach Veranstaltung) sowie die Frage der Kleinunternehmerregelung / Umsatzsteuerausweis gemäß § 19 UStG.
§ 6 Absage, Umbuchung, Ausfall
Bei Absage durch den Auftraggeber gelten folgende Grundsätze: Bereits erbrachte Vorleistungen (Planung, Anfahrt, Absprachen) sind zu vergüten. VOR VERÖFFENTLICHUNG FESTLEGEN: gestaffelte Storno-Regelung (z. B. Prozentsätze je nach Zeitabstand zur Veranstaltung) – bitte individuell festlegen und rechtlich prüfen lassen.
Kann die Veranstaltung infolge höherer Gewalt (z. B. behördliche Verbote, Naturereignisse) nicht stattfinden, werden ein Ersatztermin gesucht oder bereits geleistete Arbeiten abgerechnet; weitergehende Ansprüche bestehen nicht.
§ 7 Pflichten des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer erbringt die vereinbarte Leistung zu den vereinbarten Zeiten, betreut die eingesetzte Technik während der Veranstaltung und verhält sich vor Ort so, dass der Veranstaltungsablauf nicht gestört wird. Bei technischen Defekten des mitgebrachten Equipments wird unverzüglich eine Lösung angestrebt.
§ 8 Haftung
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet er nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Diese Begrenzung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen. Für mitgebrachte Geräte des Auftraggebers oder Dritter wird keine Haftung übernommen.
§ 9 Urheber- und Leistungsrechte
Die öffentliche Wiedergabe urheberrechtlich geschützter Musikwerke erfordert eine Anmeldung bei der GEMA, soweit nicht eine anderweitige Vereinbarung besteht. Verantwortlichkeit hierfür wird im Angebot festgehalten: VOR VERÖFFENTLICHUNG FESTLEGEN.
§ 10 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand für Kaufleute ist – soweit zulässig – der Sitz des Auftragnehmers. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Hinweis für Verbraucher (Widerrufsrecht)
Bei Verträgen mit Verbrauchern, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen werden, kann ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 355 ff. BGB bestehen. Eine angepasste Widerrufsbelehrung sowie ein Muster-Widerrufsformular liegen im Projektarchiv unter LEGAL/ bereit und müssen vor Verwendung individuell geprüft und ergänzt werden.
Hinweis: Dieser Rechtstext ist ein sorgfältig erstellter Entwurf und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Felder, die nur der Inhaber selbst ausfüllen kann, sind mit VOR VERÖFFENTLICHUNG EINTRAGEN markiert und müssen vor dem Livegang geprüft und ergänzt werden.